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kinder und jugendliche
Die Teilnahme von Jugendlichen, also alle unter 18 Jahren, am
Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter
Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern/Erziehungsberechtigten
bestimmt. Die Eltern haben die Verpflichtung und das Recht, für
das minderjährige Kind zu sorgen. Letztlich treffen die
Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme
und den Aufenthalt am Festival.
Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht ohne Aufsicht
auf das Festival, d. h. Zeltplatz und Festivalgelände (Bühnenbereich).
Jugendlichen unter 18 Jahren müssen nach 24 Uhr das Festivalgelände/Bühnenbereich
verlassen. Wir empfehlen allen, die noch nicht 18 sind, die Erklärung
der "Übertragung der Aufsichtspflicht" mitzuführen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auf dem Festivalgelände
verbleiben, wenn eine Aufsichtsperson
den Jugendlichen beaufsichtigt und zwischen Ihnen ein
tatsächliches
Aufsichtsverhältnis besteht. Die Aufsichtsperson muss
in der Lage sein, die Aufsicht zu übernehmen. Das unterschriebene
Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht ist natürlich
mitzuführen.
Achtung:
Die Eltern/Erziehungsberechtigen tragen die Verantwortung bei
der Auswahl der Aufsichtspersonen. Die Aufsichtspflichtigen
müssen nicht nur volljährig sein,
es muß außerdem ein gewisses Respektsverhältnis vorhanden sein (in der Regel kann diese Aufgabe also z.B. nicht
der volljährige Freund oder
die Freundin erfüllen.)
Ein entsprechendes Formular "Vordruck zur Übertragung
der Erziehungsberechtigung" gibt es hier als
PDF-Datei oder auf der Homepage der
Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Eichstätt zum Download.
Bitte genau ausfüllen und während des Festivals griffbereit
halten. Weitere Infos zur Übertragung der Erziehungsberechtigung
des Bayerischen Landesjugendamtes sind hier zu
finden bzw. auch auf der Homepage der Kommunalen Jugendarbeit.
Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe
und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die
Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle
können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche
nach Hause geschickt werden.
Für Fragen zur Übertragung hat die die Kommunale Jugendarbeit
immer ein offenes Ohr. Meldet euch einfach per Mail.
[Mail an die KoJa]
[Hompage
der Kommunalen Jugendarbeit]
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